Vom Freitag den 13. März 2015 bis Samstag, 14. März 2015 traf sich der Bundesfachausschuss Medien, Internet und digitale Agenda zu seiner 3. Sitzung in der FDP Bundesgeschäftsstelle im Thomas-Dehler-Haus in Berlin.
Nach der Begrüßung und Einführung durch den Vorsitzenden Hans-Joachim Otto wurden am 1. Tag 4 Tagesordnungspunkte besprochen. Das erste Thema des Tages „Weiterentwicklung des Rundfunk in der digitalen Welt“ wurde eingeleitet von Dr. Tobias Schmid, RTL Bereichsleitung Medienpolitik und Präsident des VPRT mit seinen Vortrag „Rundfunkordnung ohne Rundfunk – wenn konvergente Realität auf divergente Rechtsordnung trifft“. In der sich anschließenden Diskussion wurden die viele unterschiedlichen Aspekte Themas deutlich. Es wurde klar, dass es die eine Lösung für eine moderne Rundfunkordnung nicht gibt.
Das 2. Thema „Breitbandausbau in Deutschland“ wurde von Dr. Beate Rickert, Vorsitzenden des Vorstands Liquid Broadband AG mit ihren Beitrag „Breitbandausbau in Deutschland weiterhin wettbewerbsgetrieben oder künftig durch European Champions? – Paradigmenwechsel am Beispiel der aktuellen Vergabe von Mobilfunkfrequenzen“ eingeleitet. Dr. Rickert machte deutlich wie der Breitband-Ausbau strukturiert ist, und das die Große Koalition mit ihrer Schwerpunktsetzung Innovation begrenzt und Markteintritt für neue Anbieter im TK-Bereich erschwert.
Das folgende Thema führte Dr. Wolf Osthaus mit seinen Beitrag „Zwischen Innovation, Qualität und Vielfalt – Für eine zukunftsfähige Regulierung von qualitätsgesicherten Diensten und Netzneutralität im Internet“ ein. Dr. Osthaus präsentierte anschaulich, dass Netzneutralität und Qualitätssicherung bei Netz-Diensten ein komplexes Thema ist. Er betonte, dass die FDP sich einerseits für Liberalisierung der Märkte einsetzen muss, aber auch den Freiheitsrechten und der Netzneutralität verpflichtet sehen sollte.
Als besonderes Thema wurde der 1. Tag mit dem Thema „Frauenquote für die Medien?“ beendet. Der Impulsvortrag wurde von Prof. Dr. Hubertus Gerstorf von der Uni Rostock präsentiert.
Abgeschlossen wurde der 1. Ausschuss-Tag mit einem gemeinsamen Abendessen im Restaurant Simon, im Zentrum von Berlin.
Der 2. Tag startet mit dem Thema: „Startups als Chance für Gründer und Deutschland“. Dazu wurde das Thesenpapier von Prof. Dr. Tobias Kollmann, Universität Duisburg-Essen und Mirko Dragowski, Geschäftsführer Deutscher Start-up-Verband von den Mitgliedern intensiv diskutiert.
Mit dem Thema „Ist das Urheberrecht in Deutschland eine Bremse für digitale Dienste und WLAN?“ wurde zum Schluss noch ein aktuelles Thema diskutiert. Letzte Woche hatte die Bundesregierung die „Störerhaftung“ neu geregelt. Gewerbliche WLAN-Anbieter haften nun nicht mehr für ihre Nutzer. Für private WLAN-Anbieter haften die WLAN-Anbieter weiterhin für die WLAN-Nutzung. Zu diesem Thema gab es bei den Teilnehmern eine lange Diskussion. Es war offensichtlich das Rechtspolitiker und Netzpolitiker hier teilweise konträre Meinungen vertreten.
Um 13 Uhr schloss der 3. Bundesfachausschuss mit Arbeitsaufträgen an einzelne Fachgruppen.
Bundesfachausschüsse
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