Aus dem Rechts-Seminar: Streaming-Urteil des EuGH – Einbetten ist keine Urheberrechtsverletzung

Bildrechte-Seminar
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Was passiert eigentlich, wenn man ein Youtube-Video in einer Internetseite einbettet (“embeddet”), dieses Video aber schon illegal auf Youtube lag? Diese und ähnliche Fragen waren Bestandteil des Seminars “Rechtsicher im Internet: Social Media, Medien- und PR-Recht”, das die Virtuelle Akademie im März durchführte.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte dazu 2014 ein bahnbrechendes Urteil gefällt (Aktenzeichen C-348/13. Im Beschluss ging es um die Frage, ob das Einbetten von Youtube-Videos eine Handlung im urheberrechtlichen Sinne ist. Konkret war es in diesen Fall so, dass ein Hersteller von Wasserfilter-Systemen ein Video über die Funktionsweise eben dieser Geräte hat erstellen lassen.

Der Produzent des Videos hat dieses dann auf seiner Youtube-Seite veröffentlicht, ohne dazu berechtigt gewesen zu sein. Denn er hatte die Verbreitungsrechte des Videos an den Hersteller der Wasserfilter-Systeme abgegeben.

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