Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte dazu 2014 ein bahnbrechendes Urteil gefällt (Aktenzeichen C-348/13. Im Beschluss ging es um die Frage, ob das Einbetten von Youtube-Videos eine Handlung im urheberrechtlichen Sinne ist. Konkret war es in diesen Fall so, dass ein Hersteller von Wasserfilter-Systemen ein Video über die Funktionsweise eben dieser Geräte hat erstellen lassen.
Der Produzent des Videos hat dieses dann auf seiner Youtube-Seite veröffentlicht, ohne dazu berechtigt gewesen zu sein. Denn er hatte die Verbreitungsrechte des Videos an den Hersteller der Wasserfilter-Systeme abgegeben.
Weiterlesen (Virtuelle-Akademie.de)