Apple muss den Erben eines iCloud-Anwenders Zugang zum Account des Verstorbenen gewähren. Das hat das Landgericht Münster in einen aktuell veröffentlichten Urteil entschieden (Az.: 014 O 565/18). Die Erben erhoffen sich von den in iCloud gespeicherten Daten Erkenntnisse über die Gründe, die zum Tod des Apple-Users geführt haben.
Quelle: Spiegel.de